GROSSKURTH

GROSS IM HÄUSERMARKT

Mitglied der IHK und Gründungsmitglied des „Verbandes Deutscher Makler“

Geschäftsbedingungen der Firma WILLI A. GROSSKURTH Immobilien GmbH, Frankfurt/M.

 

1. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Provisionssätze.

 

2. Unsere Nachweise sowie vermittelte Informationen sind für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte - auch Berater - ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Volle Provision - gemäß u. a. Sätzen - wird uns auch dann geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder unsere Informationen an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen sowie wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen abschließen. Diese Vereinbarung gilt auch, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft, bzw. die Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfindet.

 

3. Bereits bekannte Angebote/Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und widerspricht. Vorkenntnis-Quelle und -Datum sind mitzuteilen.

 

4. Provisionspflicht gemäß u. a. Sätzen besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Vermieter/Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauft anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzuferner Zeit eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und später ein Kauf zustande kommt, oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Volle Provisionspflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften.

 

5. Unsere Maklerprovision ist verdient und fällig mit Abschluß über die Vertragsangelegenheit (Vertragsabschluß). Diese kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungs-Vertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages an. Abschluß und Bedingungen sind uns mitzuteilen.

 

6. Unsere Angebote basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluß, Zwischenverkauf, und -Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.

 

7. Mitarbeiter unseres Hauses sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, insbesondere zu Provisions-verhandlungen und Inkasso nicht ermächtigt.

 

8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

 

10. Zusätzlich zu unseren folgenden Provisionen, die vom Mieter/Käufer/Pächter/Nutzer/Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

11. Unsere Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:

- Wohnungsvermietung: vom Vermieter von der Nettomiete = 2 Monatsmieten

- Gewerbliche Vermietung: (Miet-, Pacht-, Leasingverträge u. ä. von Gewerbeflächen, Büros, Hallen u. ä. m.) vom Nutzer
              - bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren von der Nettomiete oder Pacht = 2,5 Monatsmieten,

              - bei Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren von der Nettomiete = 3 Monatsmieten,

              - bei 10 Jahren überschreitender Vertragsdauer = 3,6 Monatsmieten

              - bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete oder Vertragsdauer

              - bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc.
                 vom jeweiligen Wert, unabhängig von der Mietprovision = 5 %

 

- Verkauf von Grundbesitz:

- Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Wohn- & Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen, etc.) vom
  erzielten Gesamtkaufpreis inklusive aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer = 5 %.

- Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser jeweils vom Verkäufer und Käufer in gleiche Höhe = 2,5 %

- Bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5 % auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Berechtigten = 2 %.

 

- Je Options-, An- und Vorkaufsrecht: vom Verkehrswert, zu zahlen vom Berechtigten = 2 %.

- Bei Zwangsversteigerung: aus den Gesamtaufwendungen einschließlich bestehender Rechte vom Ersteigerer = 5 %.

- Geschäfts- und Unternehmensverkäufe: An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know How, Gegenständen;
  von der gesamten Vertragssumme vom Käufer = 5 %.

- Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehensnehmer oder Auftragnehmer auf die Vertragssumme = 3 %.

- Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.

AGB

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